Aktuelles
Schadstoffbelastete Alltagsprodukte – wer will das schon?!!!
Verbraucherinnen und Verbraucher wollen wissen, ob und welche gefährlichen Chemikalien in Alltagsprodukten wie Schuhen, Textilien oder Spielwaren enthalten sind. In der EU-Chemikalienverordnung REACH ist festgelegt, dass Verbraucher und Handel ein Recht auf die Information haben, ob sogenannte besonders besorgniserregende Stoff in Nonfood-Produkten wie Elektrogeräten, Möbeln, Textilien, Schuhe, Heimwerkerbedarf und Werkzeugen aber auch in Verpackungen enthalten sind.
Verbraucherinnen und Verbraucher können dies direkt im Geschäft nachfragen. Innerhalb von 45 Tagen muss ihre Anfrage kostenlos beantwortet werden.
Zur Stärkung der Verbraucherrechte und zur Sensibilisierung des Handels hat das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales zweisprachige Informationsbroschüren (deutsch/türkisch) für Verbraucher und den Handel veröffentlicht.
Für Verbraucher:
Gefährliche Chemikalien in Produkten – Nein Danke!
Verbraucher haben ein Recht darauf zu erfahren, ob Artikel mit Schadstoffen belastet sind
Für den Handel:
Informationspflicht über besonders besorgniserregende Stoffe
Verbraucher haben ein Informationsrecht – Hinweise für den Handel
Was beim Verkauf/Handel von bzw. mit Chemikalien zu beachten ist
Informationen für Groß- und Einzelhändler zu Erlaubnis und Sachkunde
Kreiszuschuss zu den Ausbildungskosten von Übungsleiter-C-Lizenzen an Sportvereine im Kreis Mettmann für Trainerinnen und Trainer mit Migrationshintergrund
Bei der Integration von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte spielen die Sportvereine eine bedeutende Rolle. Für eine funktionierende Integration ist es wichtig, Menschen mit Migrationshintergrund nicht nur als Mitglieder für den Sportverein zu gewinnen, sondern insbesondere auch für ehrenamtliches Engagement, z.B. als Übungsleiter und Übungsleiterinnen.
Der Kreis Mettmann möchte vor allem das ehrenamtliche Engagement von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte fördern und die Sportvereine im Kreisgebiet, die diese Menschen als Übungsleiter oder Übungsleiterin (C-Lizenzen) ausbilden lassen, mit einem Zuschuss bis zur Höhe von 50 % der Ausbildungskosten unterstützen.
Einsatz von Integrations- und Familienlotsen im Kreis Mettmann
Manchmal braucht man Unterstützung – insbesondere, wenn man nicht in Deutschland geboren wurde.
Integrations- und Familienlotsen sind zwei- oder mehrsprachige Personen mit eigener Zuwanderungsgeschichte. Sie informieren zugewanderte Menschen ohne ausreichende Deutschkenntnisse über Angebote im sozialen Bereich und helfen Ihnen, dass sie sich in einem für sie fremden und unübersichtlichen System besser zurechtfinden.
Bei Bedarf begleiten Integrations- und Familienlotsen ihre Klienten beispielsweise zu Ämtern, Ärzten, Institutionen oder auch zu Elterngesprächen in der Schule.
Dabei ist es ihre Aufgabe, sprach- und kulturbedingte Missverständnisse zu überbrücken.

Hier erhalten Sie Informationen zu den aktuellen
KOMM-IN Projekten im Kreis Mettmann
Beratungsangebote gezielt nutzen -
IntegrationsKompass für Menschen mit Zuwanderungsgeschichte
Informationen zur Nutzung des IntegrationsKompass
Adresslisten zum IntegrationsKompass
KREIS METTMANN. Im Rahmen der vielfältigen Aktivitäten zur Integration von Ausländern und Deutschen mit Zuwanderungsgeschichte haben die Abteilung Integration und die Ausländerbehörde des Kreises Mettmann, die Träger der Migrationsberatung (Caritas, Diakonie, DRK, Internationaler Bund), die Stadtverwaltungen der kreisangehörigen Städte, die ARGE ME-aktiv und die Anbieter von Integrationskursen im Kreis Mettmann in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge den IntegrationsKompass entwickelt.
Der IntegrationsKompass wird es Menschen mit Zuwanderungsgeschichte im Kreis Mettmann noch leichter machen, wesentliche Beratungsangebote und passende Integrations- sowie Sprachkurse zu finden und bestmöglich zu nutzen.
Gleichzeitig können die Behörden und Beratungsdienste anhand der Eintragungen im Kompass besser nachvollziehen, welche Stationen ein Klient bereits durchlaufen hat.
Der IntegrationsKompass besteht aus mehreren Bausteinen. In einer Mappe mit Nutzungshinweisen in zehn Sprachen befinden sich eine Broschüre (ebenfalls in zehn Sprachen) mit Kurzerklärungen der beteiligten Institutionen und deren Aufgaben, eine Liste der Ansprechpartner aller beteiligten Institutionen und Behörden der jeweiligen Stadt (Namen, Adressen, Öffnungszeiten und Kontaktdaten) sowie der eigentliche "KOMPASS" (in der Größe eines Fahrzeugscheins), in den die Angaben der bereits erfolgten Schritte zur Integration eingetragen werden.
Zielgruppe sind Neuzuwanderer aus Drittstaatenländern innerhalb der ersten drei Jahre nach der Einreise, Spätaussiedler mit fehlenden Sprachkenntnissen sowie Ausländer (auch EU-Bürger) oder Spätaussiedler mit fehlenden bzw. unzureichenden Sprachkenntnissen, die bereits länger in Deutschland leben und im SGB II-Leistungsbezug stehen.
Ausgegeben wird der Integrationskompass von der Ausländerbehörde des Kreises, den Einwohnermeldeämter/Bürgerbüros in den kreisangehörigen Städten, den örtlichen Geschäftsstellen des Jobcenters, den Migrationsberatungsstellen für Erwachsene und vom Jugendmigrationsdienst.
Weitere Informationen erhalten Sie hier und per E-Mail unter integration@kreis-mettmann.de.
Das „Rahmenkonzept Integration der Kreisverwaltung“ und auch die inhaltlich dazugehörende „Datensammlung Integration“ sind erstellt und in der Abt. Integration des Sozialamtes der Kreisverwaltung Mettmann erhältlich.
Beide Werke bilden die Grundlage bedarfsgerechter Integrationsarbeit im Kreis Mettmann. Sie unterstützen und ergänzen die aktiven Integrationsbemühungen der kreisangehörigen Städte vor Ort.
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