Förderung Übungsleiter C-Lizenzen
Kreiszuschuss zu den Ausbildungskosten von Übungsleiter-C-Lizenzen an Sportvereine im Kreis Mettmann für Trainerinnen und Trainer mit Migrationshintergrund
Bei der Integration von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte spielen die Sportvereine eine bedeutende Rolle. Für eine funktionierende Integration ist es wichtig, Menschen mit Migrationshintergrund nicht nur als Mitglieder für den Sportverein zu gewinnen, sondern insbesondere auch für ehrenamtliches Engagement, z.B. als Übungsleiter und Übungsleiterinnen.
Der Kreis Mettmann möchte vor allem das ehrenamtliche Engagement von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte fördern und die Sportvereine im Kreisgebiet, die diese Menschen als Übungsleiter oder Übungsleiterin (C-Lizenzen) ausbilden lassen, mit einem Zuschuss bis zur Höhe von 50 % der Ausbildungskosten unterstützen.
Fördervoraussetzungen:
- Der Verein beantragt vor Beginn der Maßnahme beim Kreis Mettmann die Bezuschussung der Kosten zur Übungsleiter C-Lizenz (Antragsformular Anlage 1)
- Förderfähig sind nur Übungsleiterscheine, die von Menschen mit Migrationshintergrund erworben werden.
Ein Migrationshintergrund liegt vor, wenn- die Person nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder
- der Geburtsort der Person außerhalb der heutigen Grenzen der Bundesrepublik Deutschland liegt und eine Zuwanderung in das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nach 1949 erfolgte oder
- der Geburtsort mindestens eines Elternteils der Person außerhalb der heutigen Grenzen der Bundesrepublik Deutschland liegt sowie eine Zuwanderung dieses Elternteils in das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nach 1949 erfolgte
- Der künftige Übungsleiter, die künftige Übungsleiterin sollte neben der deutschen Sprache auch mindestens die Herkunftssprache beherrschen. Für den Nachweis des Migrationshintergrundes bitte die Anlage 2 ausfüllen lassen und dem Antrag beifügen.
- Die Auswahl sowie die Überprüfung der persönlichen und charakterlichen Voraussetzungen und Eignung liegt in der Verantwortung des Vereins. Der Kandidat, die Kandidatin sollte jedoch Mitglied des Vereins sein.
- Nach Eingang des Antrages beim Kreis Mettmann, Abt. Integration, wird dieser auf Förderfähigkeit geprüft. Der Verein erhält daraufhin einen Bescheid mit der Förderentscheidung.
- Der Zuschuss wird ausgezahlt, sobald die Maßnahme mit der Ausstellung des Übungsleiterscheins (C-Lizenz) beendet wird. Dazu reicht der Verein beim Kreis Mettmann, Abt. Integration, Kopien der Rechnungen und des Übungsleiterscheins ein.
Anlage 1: Antrag auf Förderung Übungsleiter C-Lizenz
Anlage 2: Fragebogen zum Migrationshintergrund
Erläuterungen zum Datenschutz
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an den Kreis Mettmann, Abteilung Integration
Frau Barbara Leuchter Tel. 02104/99-2173 oder
Frau Claudia Haider Tel. 02104/99-2175
E-Mail: integration@kreis-mettmann.de
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