Förderung Übungsleiter C-Lizenzen

Kreiszuschuss zu den Ausbildungskosten von Übungsleiter-C-Lizenzen an Sportvereine im Kreis Mettmann für Trainerinnen und Trainer mit Migrationshintergrund

Bei der Integration von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte spielen die Sportvereine eine bedeutende Rolle. Für eine funktionierende Integration ist es wichtig, Menschen mit Migra­tionshintergrund nicht nur als Mitglieder für den Sportverein zu gewinnen, sondern ins­beson­dere auch für ehrenamtliches Engagement, z.B. als Übungsleiter und Übungsleiterin­nen.

Der Kreis Mettmann möchte vor allem das ehrenamtliche Engagement von Menschen mit Zu­wanderungsgeschichte  fördern und die Sportvereine im Kreisgebiet, die diese Menschen als Übungsleiter oder Übungsleiterin (C-Lizenzen) ausbilden lassen, mit einem Zuschuss bis zur Höhe von 50 % der Ausbildungskosten unterstützen.

Fördervoraussetzungen:
 

  1. Der Verein beantragt vor Beginn der Maßnahme beim Kreis Mettmann die Bezuschus­sung der Kosten zur Übungsleiter C-Lizenz (Antragsformular Anlage 1)
  2. Förderfähig sind nur Übungsleiterscheine, die von Menschen mit Migrationshintergrund erworben werden.
    Ein Migrationshintergrund liegt vor, wenn
    • die Person nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder
    • der Geburtsort der Person außerhalb der heutigen Grenzen der Bundesrepublik  Deutschland  liegt und eine Zuwanderung in das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nach 1949 erfolgte oder
    • der Geburtsort mindestens eines Elternteils der Person außerhalb der heutigen Grenzen der Bundesrepublik Deutschland liegt sowie eine Zuwanderung dieses Elternteils in das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nach 1949 erfolgte
  3. Der künftige Übungsleiter, die künftige Übungsleiterin sollte neben der deutschen  Spra­che auch mindestens die Herkunftssprache beherrschen. Für den Nachweis des Migra­tionshin­tergrundes bitte die Anlage 2 ausfüllen lassen und dem Antrag beifügen.
  4. Die Auswahl sowie die Überprü­fung der persönlichen und charakterlichen Voraussetzun­gen und Eignung liegt in der Verantwortung des Vereins. Der Kandidat, die Kan­didatin sollte jedoch Mitglied des Vereins sein.
  5. Nach Eingang des Antrages beim Kreis Mettmann, Abt. Integration, wird dieser auf För­derfähigkeit geprüft. Der Verein erhält daraufhin einen Bescheid mit der Förder­ent­scheidung.
  6. Der Zuschuss wird ausgezahlt, sobald die Maßnahme mit der Ausstellung des Übungs­leiterscheins (C-Lizenz) beendet wird. Dazu reicht der Verein beim Kreis Mettmann, Abt. Integration, Kopien der Rechnungen und des Übungsleiterscheins ein.
     

Anlage 1: Antrag auf Förderung Übungsleiter C-Lizenz

Anlage 2: Fragebogen zum Migrationshintergrund

Erläuterungen zum Datenschutz
 

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an den Kreis Mettmann, Abteilung Integration
Frau Barbara Leuchter         Tel. 02104/99-2173 oder
Frau Claudia Haider               Tel. 02104/99-2175

E-Mail: integration@kreis-mettmann.de