Für Flüchtlinge
Der Flüchtlingsschutz hat in Deutschland einen besonderen Stellenwert und ist im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankert.
Flüchtlinge sind Verfolgte, die in ihrer Heimat wegen ihrer politischen Überzeugung verfolgt werden und Schutz in Deutschland suchen.
Deshalb ist es wichtig, dass die Flüchtlinge umfassend informiert werden und erfahren, wie und wo sie Hilfe/Angebote erhalten können.
Der Flüchtlingsschutz wird nicht nur – wie in vielen anderen Staaten- aufgrund der völkerrechtlichen Verpflichtung aus der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 gewährt. Das Asylrecht hat in Deutschland den Rang eines Grundrechtes, das schutzbedürftigen Ausländern gewährt wird.
Dem Asylrecht liegt die Überzeugung zugrunde, dass aus Achtung vor der Unverletzlichkeit der Menschenwürde kein Staat das Recht hat, Leib, Leben oder persönliche Freiheit des Einzelnen aus Gründen zu gefährden oder zu verletzen, die allein in seiner politischen Überzeugung, seiner religiösen Grundeinstellung oder in für ihn unveräußerlichen Merkmalen liegen, die sein Anderssein prägen.
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