IntegrationsKompass
Der IntegrationsKompass für Menschen mit Zuwanderungsgeschichte im Kreis Mettmann
Was ist das?
Der IntegrationsKompass macht es Menschen mit Zuwanderungsgeschichte im Kreis Mettmann leichter, die richtigen Beratungsangebote und passende Integrations- sowie Sprachkurse zu finden und bestmöglich zu nutzen.
Die Träger der Migrationsberatungsdiensten nehmen mit Ihnen Kontakt auf und bieten zum Teil auch muttersprachliche Beratung an.
Wer kann diesen erhalten?
Grundsätzlich kann jeder, der auf Dauer in Deutschland leben möchte, aber noch viele Fragen zu verschiedenen Lebensbereichen hat und über zu wenig deutsche Sprachkenntnisse verfügt, den IntegrationsKompass erhalten.
Dem Gesetz nach berechtigt sind Neuzuwanderer aus Drittstaatenländern innerhalb der ersten drei Jahre nach der Einreise, Spätaussiedler mit fehlenden Sprachkenntnissen sowie Ausländer (auch EU-Bürger) oder Spätaussiedler mit fehlenden bzw. unzureichenden Sprachkenntnissen, die bereits länger in Deutschland leben und im SGB II-Leistungsbezug stehen.
Wo erhalte ich den IntegrationsKompass?
Ausgegeben wird der Integrationskompass
- von der Ausländerbehörde des Kreises,
- den Einwohnermeldeämter/Bürgerbüros in den kreisangehörigen Städten,
- den örtlichen Geschäftsstellen der Jobcenter,
- den Migrationsberatungsstellen für Erwachsene und
- vom Jugendmigrationsdienst.
Weitere Informationen erhalten Sie hier und
unter integration@kreis-mettmann.de.
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